Rechtliche Grundlagen

Die Bestellung von Gleichstellungsbeauftragten an Univeristäten und Fachhochschulen ist im Niedersächsischen Hochschulgesetz (NHG in der Fasung vom 26. Februar 2007) in § 42 verankert. Rechtlicher Rahmen für die Bestellung von dezentralen Gleichstellungsbeauftragten ist neben dem NHG § 42 die Grundordnung der Hochschule Hannover (§9).

Gemäß Kapitel 9, Absatz 9 der Ordnung für Gleichstellung der Hochschule Hannover vom 26.01.210 hat die dezentrale Gleichstellungsbeauftragte folgende Aufgaben:

  • Teilnahme an Berufungs- und Einstellungsverfahren nach Absprache mit der Zentralen Gleichstellungsbeauftragten (ZGB),
  • Angebot von Sprechstunden und Beratung,
  • Organisation von Veranstaltungen, Vorträgen und Seminaren zu Gleichstellungsthemen,
  • Initiativen zur Beseitigung struktureller Diskriminierungen und Unterrepräsentanzen,
  • Aufbau eines Gleichstellungsnetzwerkes,
  • Initiativen zur Einbeziehung internationaler frauenrelevanter Arbeitsansätze sowie von Gender-Aspekten in Forschung und Lehre.

Rechtsgrundlagen und Richtlinien an der Hochschule Hannover

Regelungen auf Landesebene

Regelungen auf Bundesebene

Internationale Rechtsgrundlagen