Die Bewerbung erfolgt online über die HsH.
Hier finden sie alle relevanten Informationen.
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Die Fakultät I - Elektro- und Informationstechnik verfügt über eine Vielzahl an Kooperationen mit Partnerhochschulen im Ausland. Über die Partnerhoschulen können Sie sich beim Inernational Coordinator der Fakultät oder im Intenational Faculty Office erkundigen.
Informtionen zu den aktuellen Partnerhochschulen finden Sie zudem auf der Seite Wanderlust der Hochschule.
Haben Sie sich für eine Partnerhochschule entschieden, recherchieren Sie, welche Studienangebote bestehen und ob einige Kurse, die dort angeboten werden, zu Ihrem Studium passen bzw. Sie interessieren. Für eine spätere Anerkennung sollten Sie möglichst Fachkurse an der Partnerhochschule belegen können. Natürlich können Sie auch weitere Fächer wählen, z.B. Sprachkurse oder Kurse über die kulturellen Gegebenheiten des Ziellandes.
Wenden Sie sich an den Internationalen Koordinator bzw. das International Faculty Office der Fakultät I und teilen Ihr Interesse an einem Auslandsaufenthalt mit. In diesem Gespräch können offene Fragen geklärt und fachliche Empfehlungen gegeben werden.
Bewerben Sie sich für ein Stipendium (ERASMUS-Stipendien) der HsH.
Mehr Informationen finden Sie auf den internationalen Seiten der Hochschule.
Bitte beachten Sie dazu die Bewerbungsfristen:
01.04. - 01.05. (für das Sommersemester) und
01.10. - 01.11. (für das Wintersemester) für eine finanzielle Förderung im Folgejahr.
Sie erhalten anschließend vom Servicezentraum Beratung eine e-Mail mit Informationen über das weitere Bewerbungsverfahren und die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten.
Sie bewerben sich an der Partnerhochschule um einen Studienplatz. Die Bewerbungsforlmulare variieren je nach Hochschule. Meistens ist eine Online-Bewerbung möglich.
Für Ihr Auslandsstudium ist zudem ein sog. „Learning Agreement“ notwendig. Es führt genau auf, welche Kurse Sie an der ausländischen Hochschule belegen möchten und sollte im Regelfall Kurse im Umfang von 30 ECTS-Credits umfassen. Das Learning Agreement ist eine Vereinbarung darüber, welche Kurse Sie an der Partnerhochschule belegen möchten und soll die Anerkennung der belegten Kurse und erbrachten Leistungen im Ausland für Ihr Studium erleichtern. Es ist von Ihnen und vom International Coordinator der Fakultät I - Elektro- und Informationstechnik zu unterzeichnen.
Es gilt generell, dass die Anerkennung von Kursen für Ihr Studium mit dem International Coordinator der Fakultät im Voraus zu klären ist. Es müssen umgerechnet min. 24 ECTS belegt werden. Reichen Sie dazu eine möglichst detaillierte Beschreibung der Lehrveranstaltung ein. Es werden die fachlich sinnvollen Kurse aus der Partnerhochschule als Wahlpflichtveranstaltungen im 6. Semester anerkannt, auch wenn die Inhalte nicht identisch sind. Nachdem Sie das Learning Agreement ausgefüllt haben und es unterzeichnet wurde, schicken Sie es bitte selbstständig zum International Office der Partnerhochschule.
Parallel zum Learning Agreement sendet die Hochschule Hannover eine sog. „Nomination List“ an die Partnerhochschule. Dies ist die Liste der Studierenden, welche die Fakultät für den Auslandsaufenthalt ausgewähöt hat. Die Nominierung richtet sich nach der Anzahl der vereinbarten Studienplätze an der Partnerhochschule, die unserer Fakultät pro Semester zur Verfügung stehen.
Nachdem Sie sich beworben haben, erhalten Sie eine Nachricht von der Partnerhochschule. Darin wird Ihnen die Hochschule mitteilen, ob Sie sich erfolgreich beworben haben und wie es für Sie nun weiter geht, welche Unterlagen die Hochschule von Ihnen benötigt und welche Kurse Sie belegen können.
Die Hochschulen geben meist auch Auskunft darüber, welche Unterkunftsmöglichkeiten bestehen, z.B. wie Sie an ein Zimmer kommen und ob Sie bei Ihrer Ankunft im Gastland persönlich empfangen werden. Die Vorgehensweisen unterscheiden sich jedoch von Hochschule zu Hochschule.
Die weitere Organisation Ihres Aufenthaltes liegt danach in Ihrer Hand (wie die Organisation Ihrer Unterkunft, Versicherungen, Visa usw.).
Im Dezernat III - Studierendenverwaltung erhalten Sie Informationen, wie Sie sich von einem Teil des Semesterbeitrags an der HsH befreien lassen können.
Wichtig: Wenn Sie sich Prüfungsleistungen aus dem Ausland für Ihr Studium an der Fakultät I anerkennen lassen möchten, dann dürfen Sie kein Urlaubssemester beantragen. Denn in einem Urlaubssemester können keine Prüfungsleistungen erbracht werden.
Nach dem Auslandsaufenthalt ist zur Anerkennung der Studienleistungen ein sog. "Transcript of Records" (TOR) einzureichen. Es stellt den Leistungsnachweis Ihrer erbrachten Prüfungsleistungen im Ausland dar und ermöglicht es, Ihnen Kurse an der Hochschule Hannover für Ihr Studium anzuerkennen.
Bitte reichen Sie das TOR beim International Cordinator oder dem International Faculty Office per eMail ein. Sie werden die Prüfungsleistungen mit den gewähten Kursen aus Ihrem Learning Agreement vergleichen und die Notenumrechnung vornehmen. Anschließend wird die Anerkennung weiter gegeben an die Prüfungsverwaltung und Sie können die anerkannten Kurse in iCMS einsehen.