Die Fakultät I - Elektro- und Informationstechnik verfügt über eine Vielzahl an Kooperationen mit Partnerhochschulen im Ausland. Über die Partnerhhoschulen können Sie sich beim Inernational Coordinator der Fakultät, Prof. Dr.-Ing. Stolle, oder bei den Mitarbeitenden des International Office erkundigen. Informtionen zu den aktuellen Partnerhochschulen finden Sie zudem auf der Mobilitätsseite der Hochschule. Haben Sie sich für eine Partnerhochscule entschieden, recherchieren Sie, welche Studienangebote bestehen und ob einige Kurse, die dort angeboten werden zu Ihrem Studium passen bzw. Sie interessieren. Für eine spätere Anerkennung sollten Sie möglichst Fachkurse an der Partnerhochschule belegen können. Natürlich können Sie auch weitere Fächer wählen, z.B. Sprachkurse oder Kurse über die kulturellen Gegebenheiten des Ziellandes.
In acht Schritten ins Auslandsemester
Wenden Sie sich an den Internationalen Koordinator bzw. die Auslandsbeauftragte der Fakultät und teilen Ihr Interesse an einem Auslandsaufenthalt mit. In diesem Gespräch können offene Fragen geklärt und fachliche Empfehlungen gegeben werden.
Bewerben Sie sich für ein Stipendium (ERASMUS oder Hin- und Weg-Stipendien der HsH. Mehr Informationen s. unter der Rubrik „Finanzielle Fördermöglichkeiten“ des International Office):
Online Bewerbung für Erasmus-Stipendien
Online Bewerbung für Hin- u. Weg-Stipendien
Bitte beachten Sie dazu die Bewerbungsfristen:
01.05. (für das Sommersemester) und
01.11. (für das Wintersemester) für eine finanzielle Förderung im Folgejahr.
Sie erhalten anschließend vom Internationalen Büro eine e-Mail mit Informationen über das weitere Bewerbungsverfahren und die Auswahl der Stipendiaten und Stipendiatinnen.
Sie bewerben sich an der Partnerhochschule um einen Studienplatz. Die Bewerbungsforlmulare variieren je nach Hochschule. Meistens ist eine Online-Bewerbung möglich.
Für Ihr Auslandsstudium ist zudem ein sog. „Learning Agreement“ notwendig. Es führt genau auf, welche Kurse Sie an der ausländischen Hochschule belegen möchten und sollte im Regelfall Kurse im Umfang von 30 ECTS-Credits umfassen. Das Learning Agreement ist eine Vereinbarung darüber, welche Kurse Sie an der Partnerhochschule belegen möchten und soll die Anerkennung der belegten Kurse und erbrachten Leistungen im Ausland für Ihr Studium erleichtern. Es ist von Ihnen und vom Internationalen Koordinator der Fakultät I - Elektro- und Informationstechnik zu unterzeichnen. Bitte laden Sie sich das Formular auf der Download-Seite des International Office herunter Formular und füllen es aus.
Es gilt generell, dass die Anerkennung von Kursen für Ihr Studium mit dem entsprechenden Internationalen Koordinator der Fakultät im Voraus zu klären ist. Es müssen umgerechnet min. 24 ECTS belegt werden. Reichen Sie dazu eine möglichst detaillierte Beschreibung der Lehrveranstaltung ein. Es werden die fachlich sinnvollen Kurse aus der Partnerhochschule als Wahlpflichtveranstaltungen im 6. Semester anerkannt, auch wenn die Inhalte nicht identisch sind. Nachdem Sie das Learning Agreement ausgefüllt haben und es unterzeichnet wurde, schicken Sie es bitte selbstständig zum International Office der Partnerhochschule.
Registrieren Sie Ihr Vorhaben bitte in der Online-Datenbank "Mobility Online" des International Offices.
Parallel zum Learning Agreement schickt die Hochschule Hannover eine sog. „Nomination List“ zur Partnerhochschule. Dies ist die Auswahl der Studierenden, denen die Fakultät den Auslandsaufenthalt ermöglichen möchte. Die Nominierung richtet sich nach der Anzahl der vereinbarten Studienplätze an der Partnerhochschule, die unserer Fakultät bzw. Hochschule pro Semester zur Verfügung stehen.
Nachdem Sie sich beworben haben, erhalten Sie eine Nachricht von der Partnerhochschule. Darin wird Ihnen die Hochschule mitteilen, ob Sie sich erolgreich beworben haben und wie es für Sie nun weiter geht. Die Hochschulen geben meist auch Auskunft darüber, welche Unterkunftsmöglichkeiten bestehen, z.B. wie Sie an ein Zimmer kommen und ob Sie bei Ihrer Ankunft im Gastland persönlich empfangen werden. Die Vorgehensweisen unterscheiden sich jedoch von Hochschule zu Hochschule. Die weitere Organisation Ihres Aufenthaltes liegt danach in Ihrer Hand (wie die Organisation Ihrer Unterkunft, Versicherungen, Visa usw.).
Im Dezernat III - Studierendenverwaltung erhalten Sie Informationen, wie Sie sich von einem Teil des Semesterbeitrags an der HsH befreien lassen können.
Nach dem Auslandsaufenthalt ist zur Anerkennung der Studienleistungen ein sog. "Transcript of Records" (TOR) einzureichen. Es stellt den Leistungsnachweis Ihrer erbrachten Prüfungsleistungen im Ausland dar und ermöglicht es, Ihnen einige/die Kurse an der Hochschule Hannover für Ihr Studium anzuerkennen.
Bitte reichen Sie das TOR bei Frau Wedekind (Gebäude 1E Raum: 1E.0.50) ein.